Welche Verkehrsregeln gelten für mein Lastenrad?
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Viele Menschen wissen nicht genau, welche Verkehrsregeln für ihr Lastenrad gelten. Wir haben hier die wichtigsten Dinge zusammengetragen: Was ist in Deutschland erlaubt und was verboten?
Ein Lastenfahrrad ist eine gute Alternative zu einem Auto. Vor allem in Großstädten erfreuen sich Lastenfahrräder immer größerer Beliebtheit. Hier erklären wir euch, welche Vorschriften laut der Straßenverkehrsordnung in Deutschland für ein Lastenrad, wie das Ca Go FS200 gelten.
Was ist ein Lastenrad?
Die erste Frage, die geklärt werden sollte: Was ist ein Lastenfahrrad überhaupt? Im Sinne der StVO gilt ein Lastenrad als Fahrrad, solange es als einspuriges Fahrzeug die zweieinhalb Meter Höhe und vier Meter Länge und als zweispuriges Rad die zwei Meter Breite nicht überschreitet. Die Unterscheidung zwischen einem Pedelec (umgangssprachlich: E-Bike) und einem S-Pedelec wird hier genauso gehandhabt wie bei herkömmlichen Rädern. Verfügt das E-Lastenrad über eine Tretkraftunterstützung bis maximal 25 km/h mit einer Nenndauerleistung von maximal 250 Watt, ist das Lastenrad ein E-Bike und du benötigst weder einen Führerschein, um es zu fahren, noch gilt eine Helmpflicht für Fahrer oder Mitfahrer – obwohl das Tragen eines Fahrradhelms stets empfehlenswert ist.
Hat der Elektromotor eine Leistung zwischen 250 und 1.000 Watt bei einer Motorunterstützung bis 45 km/h, gilt das Rad als S-Pedelec. Diese fallen in die Kleinkraftrad-Klasse und benötigen ein Versicherungskennzeichen, es gilt die Helmpflicht (du brauchst einen Helm, welcher der Euro-Norm ECE Norm R2205 entspricht) und du brauchst einen Führerschein der Klasse AM. Hier soll es aber nur um Lastenräder der E-Bike-Kategorie, also um Pedelecs gehen, darunter fallen natürlich auch alle Ca Go Bikes. Diese gelten als normale Fahrräder und können daher ohne Führerschein gefahren werden. An Fahrrädern jeglicher Art müssen die folgenden Dinge verbaut sein, um als verkehrssicher zu gelten:
- zwei Bremsen, die voneinander unabhängig funktionieren
- eine Klingel
- eine Frontlampe und ein weißer Frontreflektor
- ein rotes Rücklicht und ein roter Heckreflektor, der auch in das Rücklicht integriert sein kann
- zwei gelbe Speichenreflektoren im Vorderrad, zwei im Hinterrad oder weiße Reflektorstreifen an den Reifenwänden
- zwei Reflektoren an jedem Pedal
Wer darf auf dem Lastenrad fahren, wer darf mitfahren?
Fahren darf ein Lastenrad jeder, der Fahrrad fahren kann, auch wenn wir dringend empfehlen, dass aufgrund der Größe und des Gewichtes von Lastenrädern Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein sollten. Wird eine weitere Person befördert, müssen Fahrer dann per Gesetz 16 Jahre oder älter sein. Anders als bei einem Fahrradanhänger, in dem nur Kinder bis sieben Jahre mitgenommen werde dürfen, gibt es bei einem Lastenfahrrad keine Altersbegrenzung bei der Kinder-Mitnahme. Ab drei Monaten können Babys in geeigneten Transportschalen mitgenommen werden. Ansonsten muss sichergestellt sein, dass entsprechende Sitze vorhanden sind (für Kinder unter sieben Jahren ist dies Pflicht), und es darf keine Gefahr bestehen, dass Füße oder Hände der Passagiere in die Speichen geraten können. Auch gibt es keine Grenze, wie viele Personen mitgenommen werden dürfen, hier beschränkt die maximale Zuladung des Rades den Transport.
Wo darf ich mit dem Lastenfahrrad fahren, wo parken?
Hier gelten die gleichen Regeln wie für andere Radfahrer: Ein Lastenradfahrer muss auf dem Fahrradweg fahren und sich an alle Schilder, die für den Radverkehr gelten, halten. Es gibt eine Ausnahmeregelung, die inzwischen aus praktischen Gründen nicht mehr von der Polizei verfolgt wird: Ist der Radweg zu schmal, als dass er von einem Lastenrad ohne Behinderung anderer Fahrer gefahren werden kann, darf man auf die Straße ausweichen. Dies gilt auch, wenn der Radweg durch andere Fahrzeuge zugeparkt ist. Mittlerweile dürfen Radler zudem auch nebeneinander auf der Straße fahren, solange andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht behindert werden. Auch dürfen Radfahrer bei einem grünen Pfeil rechts abbiegen, genauso wie Autos.
Wie auch bei klassischen Bikes gibt es für Lastenfahrräder erst einmal keine allgemeinen Parkverbote – man darf also auf allen geeigneten Flächen parken, die nicht ausdrücklich mit Parkverbotsschildern ausgewiesen sind. Das schließt auch Orte wie Gehwege, Fahrradständer und Auto-Parkplätze mit ein. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass das abgestellte Lastenrad den Verkehr nicht behindert – auf dem Gehweg muss also genug Platz bleiben, um Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Kinderwagen passieren zu lassen. Dies ist vor allem bei großen, sogenannten Long-John-Rädern zu beachten. Kompakte Lastenräder, wie das Ca Go CS, werden hier weniger Probleme haben. Auch darf ein Lastenrad am Straßenrand abgestellt werden, hier muss allerdings bei Dunkelheit für eine ausreichende Beleuchtung, zum Beispiel durch ein Standlicht, gewährleistet sein.
Alkohol auf dem Lastenrad
Wer unter Alkoholeinfluss mit dem Lastenrad im Straßenverkehr unterwegs ist, muss mit Strafen rechnen, ähnlich wie Autofahrer. Die Grenzen für den Blutalkohol-Gehalt unterscheiden sich allerdings von denen für Kraftfahrzeuge. Ab einem Promillewert von 0,3 kann der Alkohol im Blut bereits Konsequenzen haben. Es ist zwar noch keine Straftat, aber die Polizei kann es bei verkehrsgefährdendem Verhalten als Ordnungswidrigkeit ahnden und eine Geldstrafe verhängen. Bei einem Unfall bekommst du unter Alkoholeinfluss im Allgemeinen einen höheren Schuldanteil, was Versicherungs- und Strafkosten beeinflussen kann. Die 0,0-Promille-Grenze für Führerscheinneulinge in der Probezeit oder einem Alter von unter 21 Jahren gilt auf dem Fahrrad übrigens nicht.
Die Grenze für eine Straftat liegt auf dem Bike bei 1,6 Promille. Ab diesem Wert bist du fahruntüchtig und das Fahren des Lastenrades ist eine Straftat. Das heißt, es wird Strafanzeige gegen dich gestellt, und es erwarten dich Bußgelder in Höhe von etwa 30 Tagessätzen – also de facto einem vollen Monatsgehalt. Zudem kassierst du zwei Punkte in Flensburg. Anders als beim Autofahren wird dein Führerschein nicht automatisch eingezogen. Du musst dich allerdings einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen (– auch, wenn du keinen Führerschein hast)! Fällst du durch, ist der Führerschein weg. Besteht nach Ansicht der Behörden die Gefahr, dass sich der Vorfall wiederholt, kann die Polizei sogar ein Fahrverbot für Fahrrad und Lastenrad verhängen. Wir empfehlen, solltest du auf deinem Ca Go Bike unterwegs sein, keinen Alkohol zu konsumieren und das Rad im Zweifelsfall stehen zu lassen.
Welche Regeln müssen außerdem beachtet werden?
Bei allen weiteren Straßenverkehrsregeln gilt: Vorschriften, Regeln und Verkehrszeichen, die für ein Fahrrad oder E-Bike gelten, die gelten auch für ein Lastenfahrrad. Besonders erwähnen wollen wir hier noch einen Punkt: Die Benutzung eines Smartphones während der Fahrt ist nicht erlaubt, auch nicht, wenn das Telefon an einer Smartphone-Halterung angebracht ist. Dies kostet auf einem Lastenrad mindestens 100 Euro und gibt einen Punkt in Flensburg.
Nun weißt du alles, was du wissen musst, um sicher im Straßenverkehr unterwegs zu sein. Mit welchem Ca Go Bike kann man dich auf der Straße treffen?
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