Förderung in Hessen – ein Lastenrad staatlich finanzieren

Du willst dir ein E-Lastenrad in Hessen zulegen, um Teil der modernen Mobilitätsbewegung zu werden? Dann sichere dir jetzt deinen Zuschuss und spare bares Geld.

Wenn du ein Lastenfahrrad anschaffen möchtest und in Wiesbaden, Kassel, Frankfurt oder einer anderen Stadt in Hessen lebst, dann kannst du eine Lastenradförderung beantragen. Dieser Zuschuss wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereitgestellt. Informiere dich aber immer genau, ob in deiner Stadt nicht auch andere Fördermittel zur Verfügung stehen. Viele Landkreise, Kommunen oder Städte haben ein eigenes Förderprogramm, das vielleicht auch Privatpersonen nutzen können – etwas, das bei der BAFA-Lastenrad-Förderung nicht der Fall ist.

Lastenradförderung in Hessen – Was wird gefördert?

Die BAFA-Förderung unterstützt gemäß den Klimaschutzplan Förderrichtlinien folgende Räder:

  • Lastenfahrräder mit E-Antrieb (Lasten-Pedelecs), wie beispielsweise ein Ca Go FS200 Vario
  • Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung

 Fahrräder und Anhänger müssen

  • serienmäßig und fabrikneu sein
  • jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 Kilogramm aufweisen
  • Transportmöglichkeiten bieten, die mit herkömmlichen Fahrrädern nicht umsetzbar sind
Eine Familie ist auf einem Spielplatz. Im Hintergrund steht ein FS200 Life Family Plus
Lastenrad Förderung in Hessen

Der Zuschuss gilt für die Anschaffung von Rädern und Anhängern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich. Die Anschaffung von gebrauchten oder modifizierten Lastenrädern oder Lastenfahrradanhängern ist nicht förderfähig. Ebenso ausgeschlossen sind Räder ohne elektrischen Antrieb, Kinderanhänger, Fahrzeuge für den privaten Gebrauch oder ein Fahrrad, das primär dem Personentransport dient, wie beispielsweise eine Rikscha (egal ob mit Elektroantrieb oder ohne). Die Cargobikes müssen in Deutschland betrieben werden und müssen mindestens drei Jahre lang ununterbrochen in Betrieb sein.

Lastenradförderung in Hessen – Wer ist förderberechtigt?

Einen Antrag auf Lastenradförderung können folgende Institutionen stellen:

Privatpersonen oder Vereine können in Hessen keine Kaufprämien beantragen, zumindest nicht über das BAFA-Förderprogramm.

Lastenradförderung in Hessen – Wie hoch ist die Fördersumme?

Die Förderung deckt 25 Prozent der Anschaffungskosten bis maximal 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder -anhänger ab. Der Zuschuss wird in Form eines nicht rückzahlbaren Darlehens von der BAFA ausgezahlt. Der Förderantrag muss gestellt werden, bevor das Rad angeschafft wird, im Vorfeld darf maximal ein Kostenvoranschlag eingeholt werden. Der Bewilligungszeitraum beträgt zwölf Monate ab Erhalt des Bewilligungsbescheids.

Ein Mann trägt einen großen Sack auf einem Geschäft. Davor steht ein FS Vario, das bereits mit einem Sack beladen ist.
Lastenradförderung in Hessen – Wie hoch ist die Fördersumme?

Lastenradförderung in Hessen – Wie wird der Förderantrag gestellt?

Der Antrag kann online direkt auf der Seite des BAFA gestellt werden. Dort erfährst du auch, welche weiteren Dokumente du einreichen musst. Im Falle einer erfolgreichen Antragstellung wird dir ein Bewilligungsbescheid zugestellt. Nach dessen Erhalt kannst du mit dem Kauf des Lastenrades beginnen. Du bist außerdem verpflichtet, öffentlichkeitswirksam über die Förderung zu informieren. Das heißt, du musst auf dem Rad selbst und auf der Homepage gut sichtbar darauf hinweisen, dass du die Lastenradförderung erhalten hast. Auch musst du den Einsatz des Rades und die Ergebnisse öffentlich dokumentieren. Das umfasst zum Beispiel Informationen darüber, ob du mit dem Rad ein Auto ersetzt und wie es im Unternehmensalltag genutzt wird.

 

Nun weißt du alles über die Förderung beim Lastenrad-Kauf in Hessen. Welches Ca Go Bike wirst du mit deiner Lastenradförderung anschaffen?

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