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Alle Infos zum NewsletterDie BAFA-Lastenrad-Förderung für das Jahr 2025
Du willst dir ein E-Lastenrad zulegen, um Teil der modernen Mobilitätsbewegung zu werden? Dann sichere dir jetzt deinen Zuschuss und spare bares Geld.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert 2025 die Anschaffung von Lastenfahrrädern. Wir fassen die Details für dich zusammen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert jedes Jahr den Kauf von Lastenfahrrädern für Unternehmen. Dabei gibt es jedes Jahr bestimmte Richtlinien, die regeln, wer förderberechtigt ist, wie hoch die Fördersumme ausfällt und welche Cargobikes genau gefördert werden. Die BAFA-Richtlinien für 2025 sind nun öffentlich und wir fassen hier alle Details zusammen.
Das BAFA fördert im Jahr 2025 ausschließlich private Unternehmen und Genossenschaften. Dabei spielt die Rechtsform des Unternehmens und die Art der Tätigkeit keine Rolle. Auch freiberuflich tätige Personen sind förderberechtigt. Privatpersonen, Vereine oder Gebietskörperschaften wie Kommunen, Stadt- und Landkreise sowie deren Einrichtungen können diese Förderung nicht in Anspruch nehmen. Es gibt aber eine Reihe an Förderprogrammen, die auch diese Personen und Institutionen abdecken.
Natürlich werden nicht alle Fahrräder gefördert. Das BAFA hat eine Reihe an Regeln festgelegt. Es werden Lastenräder (und Lastenanhänger) mit elektrischer Antriebsunterstützung, die für den fahrradgebundenen Lastenverkehr geeignet sind, gefördert.
Was genau bedeutet das? Das BAFA definiert förderfähige E-Lastenfahrräder wie folgt:
Eine Liste aller förderfähigen E-Lastenräder findet sich hier. Auf der Liste findest du auch die meisten Ca Go Modelle.
Nicht gefördert werden S-Lasten-Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis zu 45 km/h, sowie E-Bikes mit einem ausschließlich elektrischen Antrieb, der auch ohne Pedalieren auf mehr als 6 km/h beschleunigen kann. Ebenfalls nicht förderfähig sind:
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gewährt die Lastenradförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Dabei werden bis zu 25 Prozent der Anschaffungskosten bis maximal 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad gefördert.
Der Antrag auf Förderung muss eingereicht werden, bevor das Lastenrad angeschafft wird. Vor dem Antrag darf lediglich ein Angebot eingeholt werden, Bestellbestätigungen oder Rechnungen mit einem Datum vor Erhalt eines Zuwendungsbescheides von der BAFA führen dazu, dass der Antrag abgelehnt, beziehungsweise die Fördersumme zurückgefordert wird.
Die Förderanträge können ab dem 1. Oktober 2024 eingereicht werden. Der genaue Ablauf des Antrages ist im BAFA-Merkblatt beschrieben. Du musst für deinen Antrag folgende Dokumente vorlegen:
Wird dem Antrag stattgegeben, erhältst du einen Zuwendungsbescheid. Wenn dieser vorliegt, kannst du das neue Lastenrad für dein Unternehmen anschaffen.
Ob private oder gewerbliche Förderung - hier findest du die wichtigsten Kaufprämien-Programme und Lastenrad-Förderungen nach Bundesländern sortiert.
Förderung in Brandenburg Förderung in NRW Förderung in Sachsen Förderung im Saarland Förderung in Mainz Förderung in Hessen Förderung in Baden-Württemberg Förderung in Stuttgart Förderung in München Förderung in ÖsterreichWerde Teil der Ca Go Community und melde dich zu unserem Newsletter an.
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