Lastenrad Förderung

Die BAFA-Lastenrad-Förderung für das Jahr 2025

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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert 2025 die Anschaffung von Lastenfahrrädern. Wir fassen die Details für dich zusammen.

Die BAFA-Lastenrad-Förderung für das Jahr 2025

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert jedes Jahr den Kauf von Lastenfahrrädern für Unternehmen. Dabei gibt es jedes Jahr bestimmte Richtlinien, die regeln, wer förderberechtigt ist, wie hoch die Fördersumme ausfällt und welche Cargobikes genau gefördert werden. Die BAFA-Richtlinien für 2025 sind nun öffentlich und wir fassen hier alle Details zusammen.

BAFA-Lastenrad-Förderung 2025 – Wer wird gefördert?

Das BAFA fördert im Jahr 2025 ausschließlich private Unternehmen und Genossenschaften. Dabei spielt die Rechtsform des Unternehmens und die Art der Tätigkeit keine Rolle. Auch freiberuflich tätige Personen sind förderberechtigt. Privatpersonen, Vereine oder Gebietskörperschaften wie Kommunen, Stadt- und Landkreise sowie deren Einrichtungen können diese Förderung nicht in Anspruch nehmen. Es gibt aber eine Reihe an Förderprogrammen, die auch diese Personen und Institutionen abdecken.

Ein Mann trägt einen großen Sack auf einem Geschäft. Davor steht ein FS Vario, das bereits mit einem Sack beladen ist.
BAFA-Lastenrad-Förderung 2025 – Wer wird gefördert?

BAFA-Lastenrad-Förderung 2025 – Was wird gefördert?

Natürlich werden nicht alle Fahrräder gefördert. Das BAFA hat eine Reihe an Regeln festgelegt. Es werden Lastenräder (und Lastenanhänger) mit elektrischer Antriebsunterstützung, die für den fahrradgebundenen Lastenverkehr geeignet sind, gefördert.
Was genau bedeutet das? Das BAFA definiert förderfähige E-Lastenfahrräder wie folgt:

Eine Liste aller förderfähigen E-Lastenräder findet sich hier. Auf der Liste findest du auch die meisten Ca Go Modelle.

BAFA-Lastenrad-Förderung 2025 – Was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden S-Lasten-Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis zu 45 km/h, sowie E-Bikes mit einem ausschließlich elektrischen Antrieb, der auch ohne Pedalieren auf mehr als 6 km/h beschleunigen kann. Ebenfalls nicht förderfähig sind:

BAFA-Lastenrad-Förderung 2025 – Wie hoch ist die Förderung?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gewährt die Lastenradförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Dabei werden bis zu 25 Prozent der Anschaffungskosten bis maximal 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad gefördert.

Ca Go FS Life wird von einer Frau über eine Brücke gefahren.
BAFA-Lastenrad-Förderung 2025 – Wie hoch ist die Förderung?

BAFA-Lastenrad-Förderung 2025 – Wie läuft die Antragstellung ab?

Der Antrag auf Förderung muss eingereicht werden, bevor das Lastenrad angeschafft wird. Vor dem Antrag darf lediglich ein Angebot eingeholt werden, Bestellbestätigungen oder Rechnungen mit einem Datum vor Erhalt eines Zuwendungsbescheides von der BAFA führen dazu, dass der Antrag abgelehnt, beziehungsweise die Fördersumme zurückgefordert wird.
Die Förderanträge können ab dem 1. Oktober 2024 eingereicht werden. Der genaue Ablauf des Antrages ist im BAFA-Merkblatt beschrieben. Du musst für deinen Antrag folgende Dokumente vorlegen:

Wird dem Antrag stattgegeben, erhältst du einen Zuwendungsbescheid. Wenn dieser vorliegt, kannst du das neue Lastenrad für dein Unternehmen anschaffen.

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